Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen PRIMERA Apartments
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von PRIMERA Apartments.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch das Apartmenthaus zustande. Dem Apartmenthaus steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Apartmenthaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Apartmenthaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Apartmenthausaufnahmevertrag, sofern dem Apartmenthaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Apartmenthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartmenthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartmenthauses an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Apartmenthaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
- Die Preise können vom Apartmenthaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Apartmenthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Apartmenthaus dem zustimmt.
- Rechnungen des Apartmenthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu Dem Apartmenthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Apartmenthauses (No Show)
Stornokosten: Nimmt der Gast das bestellte Apartment, Arrangement oder sonstige divers bestellte Dienstleistungen nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Leistungen zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform! Bei Stornierungen von gebuchten Apartments wird in Rechnung gestellt:
Stornierungszeitraum |
Stornokosten, Anspruch der PRIMERA Apartments |
bis 15 Tage vor gepl. Anreise |
kostenfrei |
ab 14 Tage vor gepl. Anreise |
80 % der gebuchten Leistungen |
Stornierung wegen Krankheit
Erfolgt eine Stornierung wegen Krankheit des Gastes, bedeutet dies nicht, dass das Apartmenthaus keinen Anspruch mehr auf die Zahlung hat. Das Apartmenthaus hat weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Übernachtungskosten, ersparte Aufwendungen sind jedoch abzugsfähig (üblicherweise beträgt dieser bei Buchungen OHNE Verpflegung 20 %, d. h. es sind 80 % der gebuchten Leistungen zu zahlen). Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die in solchen Fällen diese Kosten trägt.
Quarantäne-Maßnahmen als höhere Gewalt
Wird das Zielgebiet (hier Singen) oder das Apartmenthaus behördlich unter Quarantäne gestellt oder ist dieses nicht (mehr) zugänglich, so handelt es sich um einen Fall höherer Gewalt. In diesem Fall ist der Gast von seiner Zahlungspflicht (und das Apartmenthaus von seiner Leistungspflicht) befreit.
Hotelstornierung wegen abgesagter Veranstaltung
Die Absage einer Veranstaltung (Messe, Konzert, Ausstellung usw.) berechtigt den Gast nicht zur kostenfreien Stornierung seiner Buchung. Auch hier hat das Apartmenthaus Anspruch auf die vereinbarten Übernachtungskosten unter Abzug ersparter Aufwendungen. Ob eine Veranstaltung stattfindet oder nicht, fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Gastes.
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenthaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Apartmenthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Apartmenthauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Apartmenthaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartmenthaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat das Apartmenthaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Apartmenthaus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Apartmenthauses
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartment vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, auf sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmenthausleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses zuzurechnen
- ein Verstoß gegen oben genannte Klausel I Nr.2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
- Gebuchte Apartment stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenthaus aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreise) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Apartmenthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Apartmenthauses
- Das Apartmenthaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Apartmenthaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartmenthauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Apartmenthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung gleich.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenthaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises, höchstens 3.500,00 Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des jeweiligen Apartmenthauses im Apartmentsafe aufbewahrt werden. Das Apartmenthaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Apartmenthaus Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Apartmenthauses gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartmenthaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Wir weisen darauf hin, daß sich das Apartmenthaus in unmittelbarer Nähe der Bahnlinien befindet.
- Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Das Apartmenthaus verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten.
- Soweit das Apartmenthaus für den Gast Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Apartmenthaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
VIII. Schlussbestimmung
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Annahme der Buchungsanfrage oder dieser Geschäftsbedingungen für die Apartmenthausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des PRIMERA Apartmenthauses.
- Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Apartmenthauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Apartmenthauses.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung für die Apartmenthausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: November 2019
PRIMERA Apartments
Bahnhofstr. 47a
D-78224 Singen
info@primera-apartments.de
www.primera-apartments.de
Geschäftsführer: Ole Petersen
PRIMERA Apartments, eine Betriebsstätte der PRIMERA Management GmbH
Hungerbüelstr. 12b, CH-8500 Frauenfeld
Handelsregister Thurgau CHE-112.246.376